Susanne Dieter
Gründung eines Schreib- und Büroservices
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© 2012 Susanne Dieter

Gründung eines Schreibbüros

Dieser Text war ursprünglich für die Website der Newsgroup de.etc.beruf.selbstaendig zum Thema Ich-AG verfasst worden. Vieles davon war aber noch aktuell, so dass ich es hier veröffentliche, da auch oft Nachfragen bzgl. der Gründung eines Schreibbüros an mich herangetragen werden.

Inhalt:

  • Scheinselbständigkeit
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Was will das Finanzamt außer Einkommensteuer noch von mir?
  • Mein neuer Chef meint, er könne mich für das gleiche Geld statt als Angestellter auch als "Freiberufler" beschäftigen, das wäre für beide lohnend, stimmt das? Was muss man sonst noch beachten im Gegensatz zu einem Angestellten?
  • So, ich habe nun alles gelesen und bedacht, darf ich jetzt endlich meine eigene Firma gründen und anfangen, Briefpapier zu drucken? :-)

Das Problem der Scheinselbständigkeit

Als scheinselbständig wird jemand bezeichnet, der nur für einen Auftraggeber tätig oder wirtschaftlich von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist. Kriterien sind z.B.: Kein Auftritt am Markt in eigenem Namen und auf eigenes Risiko, arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - zu vorgegeben Zeiten bestimmte Tätigkeiten ausführen, eigener Arbeitsplatz im Betrieb des Auftraggebers.

Rentenversicherung

Die meisten Selbständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig, Ausnahmen gelten für Dozenten oder für freie Berufe, die Beiträge in die eigenen Kammern zahlen müssen. 

Krankenversicherung

Für Selbständige in Westdeutschland gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Zeit der Mindestbeitrag von x% der Bezugsgröße von 1.785 EUR, auch wenn weniger verdient wird.

Pflegeversicherung

Wer privat krankenversichert ist, kann sich auch privat pflegeversichern. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann die gesetzliche Pflegeversicherung wählen, der Mindestbeitrag beträgt 20 EUR. Eine private Pflegeversicherung ist aber auch für gesetzlich Krankenversicherte möglich.

Was will das Finanzamt außer Einkommensteuer noch von mir?

Unter 7.235 EUR (Singles) bzw. 14.470 EUR (gemeinsam veranlagte Ehepaare) fällt keine Einkommenssteuer an.
Gewerbesteuer wird auch erst ab 24.500 EUR Gewinn fällig.
Nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wer im vergangenen Jahr weniger als 16.620 EUR Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 EUR Umsatz hat.

Die privaten Entnahmen können nicht (z.B. als Monatsgehalt) von der Steuerschuld abgezogen werden!

Mein neuer Chef meint, er könne mich für das gleiche Geld statt als Angestellter auch als Ich-AG beschäftigen, das wäre für beide lohnend, stimmt das? Was muss man als Ich-AG sonst noch beachten im Gegensatz zu einem Angestellten?

Man muss bedenken, dass man im Gegensatz zu Angestellten keinen Kündigungsschutz und keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub genießt. Zeiten ohne Aufträge sowie nicht oder spät zahlende Kunden müssen auch überstanden werden.

Selbständige müssen berufsständische Regelungen einhalten, Gewerbetreibende sind Zwangsmitglied bei der IHK bzw. HWK (IHK ist in manchen Regionen aber kostenlos bis 5.000 EUR Gewinn), man haftet für seine Arbeit – als Einzelunternehmer auch mit dem Privatvermögen! - (Beispiele: man verkauft Kosmetik-Produkte und Kunde reagiert allergisch / verschickte Ware geht auf dem Weg verloren, wird beschädigt, der Kunde will Ersatz / man übersieht beim Korrekturlesen einen Fehler, der Kunde druckt 10.000 Broschüren und will Schadensersatz / man programmiert und die Bänder stehen still - Produktionsausfall beim Kunden ....)

Es fallen Ausgaben an, die man als Angestellter nicht hatte: Manche Gemeinden erhöhen bei gewerblicher Tätigkeit gerne die Gebühren für die Wohnung, man braucht evtl. eine teure Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Betriebs-HV nutzen meist wenig) man hat Ausgaben für Werbung / Akquise (oder kommen die Kunden von alleine?), die GEZ wird für das Radio im betrieblich genutzten Auto und im externen Büro Gebühren verlangen, Firmenkonten bei Banken sind meist teurer als Privatkonten, man muss sich um die privaten Versicherungen kümmern (zahlt die Hausrat etwa auch, wenn die Ware oder der betrieblich genutzte PC gestohlen werden?, die Privatrechtsschutzversicherung wird teurer...), man muss seine Ware, das Büromaterial etc. selbst bezahlen. Das kann sich summieren, besonders, wenn morgen der PC kaputt geht oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse eintreffen.

Man sollte sich also vorher überlegen und sich von dem Gedanken verabschieden, dass jeder Selbständige viel Freizeit, wenig Stress mit Chefs (aber dafür mit Kunden!) hat und sich sofort einen Porsche und eine Weltreise leisten kann. :-) Eher ist der Markt in den meisten Bereichen hart umkämpft, da wird teilweise für Stundensätze gearbeitet, die nicht kostendeckend sind, man muss auch mal bis spät in die Nacht hinein oder am Wochenende arbeiten. Hinzu kommt der neue Verwaltungsaufwand, da man für Steuern, Versicherungen etc. nun selbst verantwortlich ist.

Eine weitere Urban Legend ist das oft gehörte Argument, man könne im Großhandel billiger einkaufen. Man beachte den Unterschied zwischen Brutto- und Nettopreisen. :-) - Du weißt nicht, was das ist? Dann empfehle ich Dir dringendst, erst ein paar Grundlagen über Existenzgründung und Buchführung zu lernen – evtl. auch in einem VHS-Kurs -, bevor Du Dich selbständig machst.

Ebenso kann man sich schon freuen auf viel Besuch, Post, Anrufe, Faxe und Mails, die es alle gut meinen und wissen, was dem neuen Selbständigen noch fehlt zum Glück, von der Versicherung bis zur Penisverlängerung. :-)

Selbständig sein ist also nicht immer ein Zuckerschlecken, aber es hat zugegebenermaßen Vorteile wie die freiere Zeiteinteilung (aber nicht, wenn man scheinselbständig ist). :-)

So, ich habe nun alles gelesen und bedacht, darf ich jetzt endlich meine eigene Firma gründen und anfangen, Briefpapier zu drucken? :-)

Nicht ganz, wenn man sich nicht ins Handelsregister eintragen lässt, ist man zunächst mit seinem Ein-Mann-Betrieb ein Einzelunternehmer, der mit seinem Privatvermögen haftet und mit mindestens einem Vornamen und dem Nachnamen auftreten muss. Ein Zusatz wie EDV-Dienstleistung o.ä. darf gewählt werden. (Firmen sind nur im Handelsregister eingetragene Unternehmen.)

Telefonische Auskünfte:

Förderberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
Tel.: 01888-615-7649, -7655,
E-Mail: foerderberatung@bmwa.bund.de

Nordrhein-westfälischer Service-Center Mittelstand
Tel.: 01801/301300 (9 Cent pro Minute) werktags 8-18 Uhr